Rechtsrahmen 2025: EMF, DGUV V3, AuS und ATEX in Chemie-, Pharma- und Raffineriestandorten integriert umsetzen
Für Betreiber von Chemparks, Raffinerien sowie Chemie- und Pharmaanlagen stellt sich 2025 weniger die Frage nach „neuen“ Pflichten als nach der konsistenten Verzahnung bestehender Anforderungen. Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV) setzt die EU-Richtlinie 2013/35/EU in nationales Recht um und verpflichtet Arbeitgeber, Expositionen durch elektromagnetische Felder (EMF) zu beurteilen und zu minimieren. Parallel gelten die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) inkl. ATEX-Anforderungen für explosionsgefährdete Bereiche, die DGUV Vorschrift 3 (Prüf- und Instandhaltungspflichten) sowie Regeln und Normen zum sicheren Betrieb und Arbeiten an elektrischen Anlagen.
Wesentliche Bausteine:
- EMFV und EU-Richtlinie 2013/35/EU: Verpflichtende Gefährdungsbeurteilung EMF, Beachtung von Auslösewerten (Action Levels) und Expositionsgrenzwerten (Exposure Limit Values), Schutz besonders schutzbedürftiger Beschäftigtengruppen (z. B. mit aktiven Implantaten).
- BetrSichV/ATEX: Explosionsschutzdokument, Zoneneinteilung, Zündquellenvermeidung, Eigensicherheit und geeignete Gerätekategorien in Ex-Zonen.
- DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100: Organisation des sicheren Betriebs, regelmäßige Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, Instandhaltung und Arbeitsverfahren.
- DGUV Regel 103-011: Anforderungen an Arbeiten unter Spannung (AuS), Qualifikation, Arbeitsmittel, Verfahren.
Für Ex-Bereiche ist die Schnittstelle zwischen EMFV- und ATEX-Umsetzung besonders wichtig: EMF-Quellen dürfen weder zur Zündquelle werden noch Schutzprinzipien (z. B. Ex i) beeinträchtigen. Zudem müssen EMF-bedingte Beeinflussungen medizinischer Implantate zuverlässig beherrscht werden. Stand 2025 liegt der Fokus daher auf integrierten, normbasierten Bewertungs- und Prüfkonzepten, die EMF, elektrische Sicherheit und Explosionsschutz in einem konsistenten Managementsystem zusammenführen.
EMF-Gefährdungsbeurteilung praxisnah umsetzen: von der Bestandsaufnahme bis zu Schutzmaßnahmen
Die EMF-Gefährdungsbeurteilung erfolgt in der Praxis stufenweise nach DIN EN 50499 (allgemeines Verfahren). Ziel ist, mit minimalem Messaufwand eine rechtssichere Bewertung zu erhalten – unter Berücksichtigung von Ex-Zonen, Betriebszuständen und Instandhaltungsszenarien.
Empfohlener Ablauf:
1. Quelleninventarisierung
- Erfassung aller relevanten EMF-Quellen entlang der Prozesskette: Transformatoren, Schaltanlagen, Sammelschienen, Mittel- und Niederspannungsverteilungen, Frequenzumrichter, große Motoren, Induktions- oder Widerstandserwärmung, Schweißanlagen, RFID/HF-Systeme, Labor-/Pilotanlagen (z. B. NMR), Notstromaggregate, Ladeinfrastruktur.
- Kennzeichnung von Standort, Ex-Zone, Gerätekategorie/Schutzart (Ex d/e/i), typischen Lastzuständen, Wartungszugängen.
2. Vorbewertung mittels Herstellerdaten und Berechnungen
- Nutzung von Datenblättern, Feldstärkekurven und typischen Abstandsregeln.
- Einordnung gegen Auslösewerte der EU-Richtlinie (niederfrequente Magnetfelder, hochfrequente elektrische/magnetische Felder). Ziel: Bereiche mit eindeutig unterschrittener Exposition identifizieren, um Messungen zu minimieren.
3. Fokus auf Beschäftigte mit Implantaten (DIN EN 50527-Reihe)
- DIN EN 50527-1: Grundlegendes Verfahren für Beschäftigte mit aktiven implantierbaren medizinischen Geräten (AIMD).
- DIN EN 50527-2-x: Gerätespezifische Leitfäden (z. B. Herzschrittmacher, Defibrillatoren, Insulinpumpen).
- Ergebnis: Arbeitsplatzbezogene Freigaben, Mindestabstände, organisatorische Maßnahmen (Tragepflicht von Zugangsbadges für AIMD-Träger, Begleitregeln).
4. Festlegung von Messungen
- Dort, wo Berechnungen/Herstellerdaten nicht reichen oder bei komplexen Feldüberlagerungen (z. B. dicht gepackte Umrichterfelder, Schaltanlagen mit hohen Kurzschlussströmen), Messkonzept definieren: Messgrößen, Arbeitsfrequenzen, Betriebszustände (Volllast/Anlauf/Notbetrieb), Messabstände, Unsicherheiten.
- In Ex-Zonen: Messmittel- und Verfahrenauswahl ex-geeignet bzw. zündquellenfrei (z. B. batteriebetriebene, eigensichere Messgeräte; Freimessen und Freigabe nach interner Arbeitsfreigabeprozedur).
5. Bewertung und Maßnahmenhierarchie
- Technisch: Abschirmung, Kabelführung/Schirmkonzepte, galvanische Trennungen, Optimierung von Erdungs- und Potentialausgleichssystemen (Schnittstelle TRBS 2153 zur Vermeidung elektrostatischer Zündgefahren).
- Organisatorisch: Festlegung sicherer Abstände, zeitliche Begrenzung von Tätigkeiten in Feldmaxima, Zutrittsregelungen und Kennzeichnungen.
- Personell: Unterweisungen, arbeitsplatzbezogene Freigaben für AIMD-Träger, Notfallpläne.
6. Dokumentation und Aktualisierung
- Integration in Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV/ATEX, Verknüpfung mit dem Explosionsschutzdokument und den Arbeitsfreigaben.
- Änderungsauslöser definieren: Umbauten, neue Umrichter/Motoren, Prozessänderungen, Reklamationen, Messergebnisse, Vorkommnisse.
Spezifik Ex-Bereiche:
- EMF-Maßnahmen dürfen das Zündschutzkonzept nicht unterlaufen (z. B. keine unzulässigen Zusatzabschirmungen in Ex e-Gehäusen, Beachtung intrinsischer Sicherheit in Ex i-Kreisen).
- Potentialausgleich und Erdung sind doppelt relevant: Sie reduzieren sowohl EMF-Kopplungen als auch elektrostatische Aufladungen (TRBS 2153), die in Zone 0/1/2 bzw. 20/21/22 kritisch sind.
- Fremdfirmenmanagement: EMF-Informationen müssen in die Arbeitsfreigabe, Sicherheitsunterweisungen und Bereichskennzeichnungen einfließen, damit Dienstleister das Risiko korrekt berücksichtigen.
Arbeiten unter Spannung, DGUV V3 und DIN VDE 0105-100: Schnittstellen sauber regeln
Arbeiten unter Spannung (AuS) bleiben in Prozessanlagen ein Sonderfall, sind aber in bestimmten Situationen unvermeidbar (z. B. Mess- und Prüfaufgaben, anlagenkritische Umschaltungen). Für Ex-Bereiche gelten erhöhte Anforderungen an die Zündgefahrenbeherrschung. Das Zusammenspiel von EMFV, DGUV Vorschrift 3, DGUV Regel 103-011 und DIN VDE 0105-100 sorgt für den sicheren Rahmen.
Kernpunkte für Betreiber:
- Zulässigkeit und Verfahren
- AuS nur, wenn betrieblich erforderlich, technisch beherrschbar und organisatorisch freigegeben. Vorrang hat spannungsfreies Arbeiten (Fünf Sicherheitsregeln nach DIN VDE 0105-100).
- DGUV Regel 103-011 legt Qualifikations-, Ausrüstungs- und Arbeitsablaufanforderungen fest (z. B. Arbeitsmethode, persönliche Schutzausrüstung, Aufsicht).
- EMF-Aspekt bei AuS
- AuS-Personal kann erhöhte EMF-Feldernähe haben (z. B. an Sammelschienen, Umrichtern). EMF-Bewertungen müssen Arbeitsabstände, Expositionszeiten und Einsatzgrenzen von Mess- und Schutzmitteln berücksichtigen.
- Für Beschäftigte mit Implantaten sind individuelle Bewertungen nach DIN EN 50527-1/-2-x zwingend und in die Einsatzplanung aufzunehmen.
- Ex-Zonen-spezifische Freigaben
- Kombination aus AuS-Freigabe und Ex-Arbeitsfreigabe (Permit-to-Work): Freimessen, Gaswarntechnik, Auswahl zündquellenfreier Arbeitsmittel, Erdungs-/Kurzschließvorrichtungen mit Ex-Eignung oder zündquellenfreiem Einsatz.
- Vermeidung von Funkenbildung, heißer Oberflächen und statischer Aufladung; Bezug zu TRBS 2131 (Gefährdung durch elektrischen Strom) und TRBS 2153 (Elektrostatik).
- Prüf- und Instandhaltungspflichten
- DGUV Vorschrift 3 fordert wiederkehrende Prüfungen; die Prüffristen ergeben sich aus Gefährdungsbeurteilung und Betriebserfahrung.
- DIN VDE 0105-100 strukturiert den sicheren Betrieb inkl. Instandhaltung, Prüfungen, Verantwortlichkeiten (Anlagenverantwortlicher, Arbeitsverantwortlicher) und Dokumentation.
- Prüfkonzepte sollen EMF-Aspekte integrieren: z. B. wann Messungen nur in spannungsfreiem Zustand erfolgen dürfen, wie Messgeräte ausgewählt werden, wie temporäre Abschirmungen oder Abstände eingehalten werden.
Best Practice ist ein einheitlicher, digital unterstützter Prozess: von der Arbeitsfreigabe über die AuS-Planung bis zur Prüf- und Instandhaltungsdokumentation, damit EMF-, elektrische und Ex-Anforderungen konsistent nachweisbar sind.
Schritt-für-Schritt zur rechtssicheren und effizienten Umsetzung
Betreiber, die 2025 ihre Prozesse konsolidieren oder für Audits fit machen wollen, sollten den Aufbau in folgenden Arbeitspaketen planen:
- Governance und Verantwortlichkeiten
- Bestellung von Anlagenverantwortlichen, Festlegung der EMF-Fachkunde (intern/extern), klare Rollen für Explosionsschutzbeauftragte und Elektrofachkräfte.
- Einbindung des Betriebsarztes insbesondere für Beschäftigte mit Implantaten (DIN EN 50527).
- Konsolidierte Gefährdungsbeurteilung
- Zusammenführung von EMFV-, BetrSichV-/ATEX-, DGUV V3- und AuS-Aspekten in einem konsistenten Dokumentenverbund.
- EMF-Zonen- und Abstandskennzeichnung auf Lageplänen; Verknüpfung mit Ex-Zonenplänen.
- Technische Maßnahmen
- EMF-reduzierende Layout-Optimierungen (Kabelführung, Schirmkonzept, Trennung von Energie- und Signalleitungen), wirksamer Potentialausgleich, Erdungsmanagement.
- Geräte- und Schaltschrankauswahl mit Blick auf EMV/EMF und Ex-Eignung; Nachweisführung der Schutzprinzipien bei Umbauten.
- Prüf- und Instandhaltungskonzept
- Prüfpläne nach DIN VDE 0105-100 und DGUV V3; Definition von Fristen, Prüfumfang, Messverfahren, Ex-Anforderungen, Freigaberoutinen.
- Integration von EMF-Mess- und Re-Bewertungszyklen (z. B. bei relevanten Änderungen oder in festgelegten Intervallen für Hochrisikobereiche).
- Schulungen und Unterweisungen
- AuS-Qualifizierung nach DGUV Regel 103-011; regelmäßige Unterweisungen zu EMF-Risiken, sicheren Abständen und implantatspezifischen Schutzmaßnahmen.
- Fremdfirmen-Schulungen, die EMF-Informationen, Ex-Regeln und AuS-Vorgaben zusammenführen.
- Dokumentation, Auditfähigkeit, Kennzahlen
- Lückenlose Nachweise zu Beurteilungen, Freigaben, Prüfungen, Abweichungen und Korrekturmaßnahmen.
- KPIs wie fristgerechte Prüfquote, Anzahl restriktiver EMF-Zonen, Vorkommnisse und Maßnahmenwirksamkeit; regelmäßige Management-Reviews.
Mit einem solchen Ansatz reduzieren Sie Mehrfachaufwände, vermeiden Schnittstellenverluste zwischen EMF-, Ex- und Elektro-Sicherheitsprozessen und erhöhen die Rechtssicherheit gegenüber Behörden, Auditoren und Auftraggebern.
Wenn Sie für die Region Niederrheinschiene von Bonn bis Krefeld praxisnahe Unterstützung bei EMF-Bewertungen, DGUV V3-Prüfkonzepten, AuS-Organisation oder der Verzahnung mit Explosionsschutz benötigen, stehen wir mit langjähriger Elektromontage- und Installationskompetenz zur Seite. Unser Schaltschrankbau unterstützt Projekte im gesamten deutschsprachigen Raum – von der EMV-gerechten Auslegung bis zur normkonformen Dokumentation. Als familiengeführtes Unternehmen in dritter Generation mit enger Zusammenarbeit mit DAX-Industriekunden kennen wir die Anforderungen komplexer Chemie-, Pharma- und Raffineriestandorte aus der Praxis.
Quellen und weiterführende Normen/Leitfäden:
- EMFV – Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (gesetze-im-internet.de/emfv)
- EU-Richtlinie 2013/35/EU – Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor EMF (EUR-Lex: eur-lex.europa.eu)
- BAuA EMF-Portal: Informationen, Grenzwerte, Fachbeiträge (emf-portal.org)
- DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; DGUV Regel 103-011 – Arbeiten unter Spannung (dguv.de/publikationen)
- Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV inkl. Explosionsschutz (gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015)
- TRBS 2131 – Gefährdungen durch elektrischen Strom; TRBS 2153 – Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen (baua.de/TRBS)
- DIN EN 50499 – Verfahren zur Beurteilung der Exposition von Arbeitnehmern gegenüber EMF
- DIN EN 50527-1 und 50527-2-x – Beurteilung von Arbeitsplätzen für Beschäftigte mit aktiven Implantaten
- DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) – Betrieb von elektrischen Anlagen