Neue EMFV-Novellierung: Was Industrieunternehmen jetzt bei Elektromontage, Schaltschrankbau und DGUV V3 Prüfungen beachten müssen

Die jüngsten Novellierungen der Verordnung zum Schutz vor elektromagnetischer Felder (EMFV), insbesondere durch die 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und die europäische Richtlinie 2013/35/EU, bringen für Industrieunternehmen eine Vielzahl von Änderungen mit sich. Gerade für Betriebe in der Chemie-, Pharma- und Raffineriebranche sowie für Betreiber von Werken mit explosionsgeschützten Bereichen (ATEX) ergeben sich neue Herausforderungen. Als Verantwortliche oder Fachkraft im Bereich Elektrotechnik stehen Sie nun vor der Aufgabe, rechtliche Anforderungen sicher zu interpretieren und praxisgerecht umzusetzen – insbesondere bei Elektromontagen, DGUV V3 Prüfungen und der Planung elektrischer Anlagen.

Zentrale Änderungen im Überblick und Anforderungen an die Praxis

Die Überarbeitung der EMFV verfolgt das Ziel, Arbeitnehmer wirksamer vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz zu schützen. Dabei hat die Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/35/EU besonders die Bewertung, Begrenzung und Kontrolle der Exposition in den Fokus gerückt. Neu geregelt wurden unter anderem:

  • Grenzwerte und Auslösewerte für elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz, die bei der Planung und beim Betrieb elektrischer Anlagen zwingend beachtet werden müssen.

  • Erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten: Unternehmen sind verpflichtet, Expositionsbewertungen zu dokumentieren und Maßnahmen zur Minimierung der Exposition transparent nachzuweisen.

  • Anpassung der Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Bereiche, wie beispielsweise explosionsgeschützte Bereiche (ATEX), mit verschärften Anforderungen an die Sicherheit und regelmäßige Kontrollpflichten.

  • Aktualisierung der relevanten Prüffristen und -inhalte bei DGUV V3 Prüfungen – insbesondere im Hinblick auf EMF-spezifische Gefährdungsbeurteilungen.

Diese Änderungen beeinflussen sämtliche betrieblichen Abläufe von der Anlagenplanung über die Installation bis hin zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Betriebsmittel.

Auswirkungen auf Elektromontage und Schaltschrankbau

Die Planung und Umsetzung von Elektromontagen unterliegt aufgrund der neuen Rahmenbedingungen verstärkten Anforderungen. Schon während der Auslegung und Konzeption elektrischer Anlagen – etwa beim Schaltschrankbau – müssen die einzuhaltenden EMF-Grenzwerte nach 26. BImSchV und DIN VDE 0100-410 eingehalten werden. Dabei sind nicht nur räumliche Abstände und Abschirmungen zu berücksichtigen, sondern auch die Auswahl geeigneter Komponenten sowie Erdungs- und Potenzialausgleichsmaßnahmen. In explosionsgefährdeten Bereichen ist darüber hinaus die ATEX-Richtlinie zwingend zu beachten: Hier sind Schutzmaßnahmen so auszuführen, dass etwaige zündfähige Funken oder übermäßige Erwärmung infolge von EMF ausgeschlossen sind.

Ein weiteres Augenmerk gilt den Schnittstellen zwischen elektromagnetischer Verträglichkeit und Anlagensicherheit: Bereits bei der Montageplanung empfehlen sich engmaschige Abstimmungen zwischen Elektrofachplanung, Sicherheitsingenieurwesen und betrieblichem Explosionsschutz. Fehler oder Lücken bei der Einhaltung von Schutzabständen oder der Wahl von Einbauorten für elektrische Betriebsmittel können zu empfindlichen Betriebseinschränkungen oder sogar zu Rechtsverstößen führen.

DGUV V3 Prüfungen: Anpassungen und praktische Umsetzung

Mit Inkrafttreten der neuen EMFV-Regularien ergeben sich auch für die Durchführung der DGUV V3 Prüfungen maßgebliche Neuerungen. Neben der klassischen Überprüfung von Betriebsmitteln auf elektrische Sicherheit ist nun eine spezifische Gefährdungsbeurteilung der EMF-Exposition erforderlich. Prüfende müssen entsprechend geschult sein und Messungen an relevanten Quellen (z.B. Transformatoren, Frequenzumrichtern, leistungsstarken Schaltanlagen) normgerecht durchführen. Die Prüfberichte sind um die Bewertung der Einhaltung von Grenz- und Auslösewerten zu ergänzen.

Empfehlenswert ist, die Organisation der Wartungsintervalle anzupassen und die Mitarbeiter regelmäßig fortzubilden. Für Unternehmen mit explosionsgeschützten Bereichen wird durch die ATEX-Kombination eine doppelte Prüfpflicht ausgelöst: Hier sind sowohl die EMF-spezifische Sicherheit als auch Explosionsschutzanforderungen umfassend nachzuweisen.

Handlungsempfehlungen für Verantwortliche in Industrieunternehmen

Um die neuen gesetzlichen Anforderungen effizient und rechtssicher umzusetzen, empfiehlt es sich für Unternehmen in der Chemie-, Pharma- und Raffineriebranche, folgende Praxisschritte zu berücksichtigen:

1. Umfassende Bestandsaufnahme: Überprüfen Sie bestehende Anlagen auf ihre EMF-Konformität und dokumentieren Sie sämtliche Expositionsquellen.

2. Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren: Ergänzen Sie bestehende Gefährdungsbeurteilungen um die neuen EMF-komponenten; achten Sie insbesondere auf ATEX-Bereiche.

3. Mitarbeiterschulungen: Sensibilisieren Sie Fachkräfte und Führungspersonal für die neuen Anforderungen und notwendige Schutzmaßnahmen.

4. Koordination aller Prüfpflichten: Integrieren Sie die neuen Prüfkomplexe in Ihre Wartungs- und Prüfkonzepte. Setzen Sie auf interne oder externe Spezialisten mit EMF-Expertise.

5. Dokumentation und Nachweisführung: Legen Sie besonderen Wert auf eine lückenlose, digitale Dokumentation aller Maßnahmen und Prüfungen – dies dient als rechtlicher Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden.

Die Berücksichtigung der novellierten EMFV und angrenzender technischer Normen ist längst kein optionales Compliance-Thema mehr. Sie ist eine zentrale Voraussetzung für störungsfreie Betriebsabläufe und einen nachhaltigen, rechtssicheren Arbeitsschutz im industriellen Umfeld.

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EMFV-Novelle 2024: Neue Anforderungen an den Arbeitsschutz in der Industrie

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DGUV V3 Prüfung: Sicherheit und Effizienz für Industrieunternehmen