Neuerungen der EMFV-Novelle: Was Industrieunternehmen jetzt beachten müssen

Einführung und Überblick über die aktuelle EMFV-Novelle

Die Elektromagnetische Felder-Verordnung (EMFV), die auf der europäischen Richtlinie 2013/35/EU basiert und zuletzt im Jahr 2016 in nationales Recht umgesetzt wurde, regelt den Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz. Jüngste Änderungen und Anpassungen, insbesondere durch die Weiterentwicklung technischer Normen und die wachsende Relevanz der Digitalisierung in der Industrie, führen zu signifikanten Neuregelungen, die Industrieunternehmen betreffen. Besonders die Anforderungen an die Planung, den Betrieb und die Instandhaltung elektrischer Anlagen und Geräte stehen im Fokus, vor allem, wenn diese in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Bereiche) betrieben werden.

Die neuen Anforderungen an den Arbeitsschutz

Mit der Novellierung der EMFV wird von Unternehmen verlangt, eine systematische Gefährdungsbeurteilung nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie spezifisch nach BetrSichV und EMFV durchzuführen. Diese Beurteilung muss regelmäßig aktualisiert und dokumentiert werden. Besonders relevant sind dabei die neuen Grenzwerte für elektromagnetische Felder, die je nach Arbeitsbereich und Exponierungsszenario unterschiedlich ausfallen können.

Ein zentrales Thema der Neuregelung ist der Schutz von Beschäftigten bei Installations- und Wartungsarbeiten an Anlagen mit erhöhtem EMF-Potenzial. Hier sind Ex-Bereiche besonders sensibel, da Funkenbildung durch induzierte Ströme im schlimmsten Fall zu Explosionen führen kann. Nach der neuen EMFV müssen Arbeitgeber speziell geschultes Fachpersonal einsetzen, welches mit den Anforderungen an den Explosionsschutz (gemäß BetrSichV und TRBS 1115) ebenso vertraut ist wie mit den Bestimmungen zum Schutz vor EMF.

Zusätzlich verlangt die EMFV, bei der Beschaffung neuer Maschinen und Anlagen bereits im Vorfeld mögliche EMF-Emissionen und deren Auswirkungen zu überprüfen und entsprechende Schutzmaßnahmen technischer und organisatorischer Art zu implementieren. Dies betrifft insbesondere den Schaltschrankbau, aber auch mobile und stationäre Installationen im gesamten industriellen Umfeld.

DGUV und Betriebssicherheitsverordnung: Zusammenspiel und Anforderungen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat mit ihrer Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen verbindlich vorgeschrieben. Aktuelle Änderungen in der EMFV wirken sich unmittelbar auf diese Prüfpflicht aus, da nun – zusätzlich zur Kontrolle der elektrischen Sicherheit – auch EMF-Belastungen systematisch erfasst und bewertet werden müssen. Im Rahmen der turnusmäßigen DGUV 3 Prüfungen sind daher nicht nur Isolationswiderstände und Schutzleiter zu messen, sondern gegebenenfalls auch Feldstärken und Expositionszeiten zu dokumentieren.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) greift an mehreren Stellen unterstützend ein: Sie fordert unter anderem das Erstellen von Explosionsschutzdokumenten und die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeitenden zum sicheren Umgang mit Anlagen in Ex-Bereichen und bei erhöhter EMF-Exposition. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1115) konkretisieren diese Anforderungen und geben praktische Hinweise, wie Gefährdungsbeurteilungen zu strukturieren sind und welche Maßnahmen im Ernstfall umzusetzen sind.

Praktische Umsetzungstipps für Industrieunternehmen

Um die neuen Anforderungen der EMFV in die Praxis zu überführen, empfiehlt es sich, folgende Schritte zu beachten:

  • Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation aktualisieren: Überprüfung und ggf. Anpassung bestehender Gefährdungsbeurteilungen gemeinsam mit einem spezialisierten Dienstleister oder der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit.

  • Betriebsanweisung und Unterweisungen erweitern: Die Belegschaft, insbesondere elektrotechnisches Fachpersonal und Ex-Bereich-Berechtigte, regelmäßig und gezielt zu den neuen Anforderungen schulen.

  • Technische Schutzmaßnahmen umsetzen: Abschirmungen, Erdungen sowie die Optimierung von Leitungsführungen und Schaltschrankpositionen prüfen und ggf. nachrüsten. In explosionsgefährdeten Bereichen sind nicht nur Funken, sondern auch statische Entladungen oder EMF-induzierte Ströme zu vermeiden.

  • Prüfung und Wartung professionalisieren: Regelmäßige DGUV 3 Prüfungen inklusive EMF-Messungen, Wartungsintervalle anpassen und klar zuweisen, wer welche Prüfverantwortung trägt.

  • Lückenlose Dokumentation sicherstellen: Alle Messungen und Maßnahmen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Dies betrifft auch temporäre Installationen, etwa bei Wartungen oder Umbauten.

Fazit und Ausblick

Die Novellierung der EMFV bringt für Industrieunternehmen zahlreiche neue Pflichten, bietet aber auch die Chance, über die Einhaltung des Standes der Technik hinaus den Arbeits- und Gesundheitsschutz effizienter zu gestalten. Gerade in sensiblen Industriezweigen wie der chemischen Industrie, Raffinerien oder in explosionsgefährdeten Bereichen sind jetzt proaktive Maßnahmen gefragt. Die enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Elektrofachbetrieben, die nicht nur Installationen, sondern auch Prüfungen nach aktuellen Regelwerken sicherstellen können, wird somit zum entscheidenden Faktor. Bleiben Sie bei Änderungen der EMFV sowie weiterer einschlägiger Vorschriften stets am Ball, um Risiken zu minimieren und den Betrieb dauerhaft sicher und rechtskonform zu gestalten.

Zurück
Zurück

DGUV Vorschrift 3: Elektrische Sicherheit als Wettbewerbsvorteil in der Industrie

Weiter
Weiter

Karriere mit Zukunft: Ausbildung zum Elektriker für Energie- und Gebäudetechnik im industriellen Umfeld