EMFV-Novellierung 2024: Neue Anforderungen für Industrieunternehmen und ATEX-Bereiche

Mit der aktuellen Novellierung der Verordnung zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern (EMFV), die im Juni 2024 in Kraft getreten ist, ergeben sich für Industrieunternehmen weitreichende Anpassungsbedarfe an bestehende Prozesse. Die EMFV, zuletzt geändert durch BGBl. I 2021, Nr. 26, setzt den europäischen Rechtsrahmen um und adressiert im Besonderen den Schutz von Mitarbeitenden vor schädlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder (EMF) am Arbeitsplatz. Für Unternehmen, die im Umfeld von Hoch- und Niederspannungsanlagen und vor allem in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX-Zonen) tätig sind, bedingen die Änderungen eine gezielte Überprüfung und Anpassung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Auswirkungen auf Industrieunternehmen und besondere Anforderungen in ATEX-Bereichen

Die EMFV-Novellierung schreibt detailliertere Vorgaben zu Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeitsplätzen mit EMF-Exposition vor. Betroffen sind insbesondere Betriebe im Bereich der Chemie- und Pharmaindustrie, Raffinerien sowie Betreiber von Industriebetrieben mit explosionsgefährdeten Bereichen gemäß ATEX-Richtlinie 2014/34/EU.

Neue Anforderungen ergeben sich insbesondere hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von EMF-Quellen in explosionsgefährdeten Bereichen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass eingesetzte Betriebsmittel und Schutzsysteme keine Zündgefahr durch elektromagnetische Felder verursachen. Zudem sind technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zu definieren und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Als verbindliche Grundlage dienen hierbei die Empfehlungen aus der DIN EN 50499, welche praxisnahe Kriterien für die Gefährdungsbeurteilung elektromagnetischer Felder im Unternehmen bereitstellt.

Zentrale Pflichten: Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Prüfungsintervalle

Im Zuge der 2024 in Kraft getretenen Novellierung rückt die kontinuierliche Gefährdungsbeurteilung in den Mittelpunkt betrieblicher Pflichten. Unternehmen sind gemäß § 3 EMFV verpflichtet, alle Arbeitsbereiche systematisch zu überprüfen, in denen Beschäftigte EMF ausgesetzt sein könnten. Besondere Aufmerksamkeit gilt Prüflingen und Mitarbeitenden mit implantierbaren medizinischen Geräten (z.B. Herzschrittmacher), da von elektromagnetischen Feldern hier besondere Gefahren ausgehen können.

Beschrieben wird im Gesetz außerdem, dass die Gefährdungsbeurteilung von qualifizierten Fachkräften erfolgen und gemäß der Normenreihe DIN EN 50499 dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden muss. Die Festlegung von Schutzmaßnahmen schließt sowohl technische Aspekte (z. B. Abschirmung von Anlagen, Kennzeichnung von Gefahrenzonen) als auch organisatorische Lösungen (z. B. Unterweisung der Beschäftigten, Zugangsregelungen) ein und orientiert sich an den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 sowie der TRGS 529 („Gefährdung durch elektrischen Strom“).

Die Novellierung sieht zudem verkürzte Prüfungsintervalle für Anlagen in explosionsgeschützten Bereichen sowie Verschärfungen bei der Dokumentation von Wartung und Instandhaltung vor. Betreiber sind nun gehalten, Prüfprotokolle zentral zu führen und diese auf Verlangen der Behörden vorzulegen. Die Prüfungen sind laut DGUV 3 sowie den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) in festgelegten Intervallen – mindestens jedoch jährlich – durchzuführen.

Ressourcen und weiterführende Informationen für die Praxis

Die Umsetzung der geänderten EMFV erfordert eine enge Orientierung an den aktuellen Gesetzestexten und an den einschlägigen technischen Regeln und Normen. Für detaillierte Informationen empfiehlt sich die Prüfung der Originaltexte, insbesondere im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1069) und den Veröffentlichungen der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE (DKE), insbesondere die DKE-Normenübersicht zu EMF-Schutzmaßnahmen. Ergänzend sind praxisorientierte Leitfäden und Handlungshilfen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verfügbar.

Eine strukturierte Herangehensweise an die Gefährdungsbeurteilung, die konsequente Umsetzung dokumentierter Schutzmaßnahmen und regelmäßige elektrotechnische Prüfungen gemäß DGUV Vorschrift 3 gewährleisten nicht nur die Rechtskonformität, sondern leisten auch einen entscheidenden Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im industriellen Alltag. Für Unternehmen in der Niederrheinregion – von Bonn bis Krefeld – und darüber hinaus empfiehlt es sich, den Dialog mit erfahrenen Fachbetrieben der Elektrotechnik zu suchen, um die Herausforderungen der neuen EMFV zielführend und rechtssicher umzusetzen.

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