EMFV-Novelle 2024: Neue Anforderungen für Industrieunternehmen im Überblick
Die Überarbeitung der Verordnung über elektromagnetische Felder (EMFV, 26. BImSchV) bringt seit 2024 zahlreiche Neuerungen mit sich, die insbesondere für Industrieunternehmen, Betreiber explosionsgeschützter Bereiche und Elektrofachkräfte von großer Bedeutung sind. Die Novellierung verfolgt das Ziel, den technischen Fortschritt abzubilden, den Gesundheitsschutz für Beschäftigte weiter zu verbessern und das Schutzniveau im industriellen Umfeld an die aktuellen europäischen Vorgaben anzupassen.
Zentrale Änderungen der EMFV 26. BImSchV
Eine der wichtigsten Anpassungen betrifft die Neufassung der Grenzwerte für elektromagnetische Felder. Diese wurden auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Empfehlung von Organisationen wie ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) aktualisiert. Besonders im Hinblick auf hochfrequente Anlagen und Maschinen gilt es nun, die neuen Grenzwerte einzuhalten und technische sowie organisatorische Maßnahmen zu überprüfen.
Zudem wird der Fokus stärker auf die Dokumentationspflichten gelegt. Unternehmen sind verpflichtet, die Einhaltung der Grenzwerte systematisch nachzuweisen und die Ergebnisse regelmäßig zu prüfen sowie zu dokumentieren. Explosionsgeschützte Bereiche erfordern hierbei besondere Sorgfalt, da elektromagnetische Felder in solchen Zonen zusätzliche Risiken bergen. Beispielsweise müssen neu installierte Anlagen bereits im Rahmen der Inbetriebnahmebewertung auf EMFV-Konformität geprüft werden.
Auswirkungen auf Elektromontage und -installation
Für alle Fachabteilungen, die mit der Errichtung, dem Betrieb und der Wartung elektrischer Anlagen betraut sind, bedeutet die EMFV-Novelle, bestehende Prozesse auf den Prüfstand zu stellen. Besonders bei Elektromontagen und -installationen in sensiblen Bereichen wie Chemieanlagen, Raffinerien oder Produktionsstätten mit explosionsgeschützten Zonen ist eine engmaschige Abstimmung zwischen Planung, Montage und Instandhaltung erforderlich.
Die DIN EN 50499 und die BGV B11 dienen als wichtige normative Basis, um Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und Schutzmaßnahmen festzusetzen. Technisch unterstützen hierbei beispielsweise optimierte Erdungskonzepte, Abschirmmaßnahmen oder auch organisatorische Vorgaben, die den Aufenthalt von Beschäftigten im Bereich starker elektromagnetischer Felder begrenzen. Neue Dokumentationsvorlagen und Prüfprotokolle sorgen dafür, dass der Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden vereinfacht wird.
Anforderungen an Betreiber und Elektrofachkräfte
Vor allem Betreiber von Industrieanlagen und explosionsgeschützten Bereichen stehen mit der neuen EMFV vor der Aufgabe, die aktuellen Schutzmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dies betrifft sowohl den Einsatz von Betriebsmitteln der neuesten Generation, die schon während der Planung auf ihre elektromagnetische Verträglichkeit geprüft werden sollten, als auch die Qualifizierung und Unterweisung des Personals.
Elektrofachkräfte müssen ihre Kenntnisse hinsichtlich der neuen gesetzlichen Vorgaben und technischen Regeln stets aktuell halten, da sie maßgeblich an der Umsetzung, Überwachung und Nachweisführung beteiligt sind. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, im Zuge der Gefährdungsbeurteilungen geeignete Messungen und Prüfungen durchzuführen. Insbesondere die Rolle der DGUV Vorschrift 3 rückt nochmals stärker in den Vordergrund, da sie explizit regelmäßige Prüfungen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel fordert, um von elektromagnetischen Feldern ausgehende Gefährdungen zu minimieren.
Technische und organisatorische Maßnahmen
Zu den wichtigsten technischen Maßnahmen zählen die Verwendung normgerechter Komponenten, Abschirmungen an sensiblen Stellen sowie das Einhalten größtmöglicher Abstände zwischen elektromagnetischen Quellen und schützenswerten Bereichen. Organisatorische Maßnahmen umfassen die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeitenden, die Erstellung von Arbeitsanweisungen und Rettungsplänen sowie ein lückenloses Störfallmanagement.
Speziell im Kontext explosionsgefährdeter Bereiche empfiehlt sich eine engmaschige Zusammenarbeit mit externen Sachverständigen und zertifizierten Prüfbetrieben, um den aktuellen Stand der Technik sicherzustellen. Regelmäßige Audits und die Anpassung der Prüfintervalle je nach Gefährdungslage runden das Maßnahmenpaket ab.
Handlungsempfehlungen für Industrieunternehmen
Um der Novellierung der EMFV und den damit verbundenen Pflichten gerecht zu werden, sollten Industrieanwender folgende Schritte priorisieren:
1. Bestandsaufnahme und Analyse: Ermitteln Sie alle relevanten Anlagen und Bereiche mit potenziell erhöhten elektromagnetischen Feldstärken.
2. Gefährdungsbeurteilung: Nutzen Sie die aktuellen Normen (z. B. DIN EN 50499, BGV B11) zur systematischen Bewertung bestehender und geplanter Anlagen.
3. Technische Anpassungen: Überprüfen und optimieren Sie vorhandene Schutzsysteme, insbesondere in explosionsgeschützten Bereichen.
4. Schulungen und Unterweisungen: Halten Sie das Know-how Ihrer Elektrofachkräfte und Betriebsmannschaften durch regelmäßige Schulungen auf dem neuesten Stand.
5. Dokumentation und Prüfungen: Führen Sie alle Nachweise, Protokolle und Messergebnisse nachvollziehbar und rechtssicher.
Mit einem konsequenten Risikomanagement und durchgängiger Beachtung der aktuellen Vorschriften bleiben Sie nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern sichern auch langfristig den reibungslosen und sicheren Betrieb Ihrer Anlagen.
Weitere Informationen und aktuelle Umsetzungsleitfäden finden Sie unter anderem beim Bundesministerium für Umwelt, der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM), dem VDE sowie in den veröffentlichten EMFV-Texten (26. BImSchV) und DGUV Vorschriften.