EMF-Sicherheit in der Industrie: Neue Anforderungen und Handlungsempfehlungen nach EMFV-Novelle

Einführung und rechtlicher Rahmen

Die sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen im Umgang mit elektromagnetischen Feldern (EMF) gewinnt im industriellen Umfeld zunehmend an Bedeutung. Seit der Novellierung der Elektromagnetische Felder Verordnung (EMFV) im Jahr 2021 sind insbesondere Industrieunternehmen, Chemieparks, Raffinerien und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gefordert, ihre Prozesse und Installationen zu überprüfen und anzupassen. Maßgeblich regelt die EMFV auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes den Schutz von Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefahren durch EMF am Arbeitsplatz. Ergänzend kommen einschlägige Regelwerke wie die BGV B11 (heute: DGUV Vorschrift 15), die branchenspezifischen Hinweise der Berufsgenossenschaften sowie technische Normen wie die DIN EN 50499 zur Anwendung.

Neue Anforderungen an Elektroinstallationen und Arbeitsplätze

Die jüngste Überarbeitung der EMFV hat weitreichende Auswirkungen auf Planung, Installation und Betrieb von elektrischen Anlagen – insbesondere dort, wo starke elektromagnetische Felder auftreten. Zu den wichtigsten Änderungen zählen:

- Verschärfte Grenzwerte für zulässige Feldstärken, die regelmäßig überprüft werden müssen

- Striktere Regelungen für Arbeitsbereiche, in denen implantierbare medizinische Geräte wie Herzschrittmacher betroffen sein könnten

- Erweiterte Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung aller Arbeitsplätze mit elektromagnetischer Exposition

- Anpassung der Prüfintervalle bei ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen gemäß DGUV Vorschrift 3 bzw. 15

Insbesondere im Explosionsschutz fordert die EMFV eine lückenlose Dokumentation aller EMF-Quellen und deren potenzieller Auswirkungen. Die DIN EN 50499 beschreibt hierzu Methoden für die betriebliche Expositionsermittlung und die Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen.

Prüfung und Dokumentation als zentrales Element

Mit der EMFV-Novelle wachsen die Anforderungen an fortlaufende Prüfungen und detaillierte Dokumentationen. Verantwortliche Elektrofachkräfte sind verpflichtet, sämtliche EMF-Quellen regelmäßig zu erfassen, die Einhaltung der Grenzwerte zu prüfen und sämtliche Ergebnisse nachvollziehbar zu dokumentieren. Wesentliche Vorgaben ergeben sich aus folgenden Regelwerken:

- § 3 EMFV: Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung

- § 4 EMFV: Schutzmaßnahmen, technische und organisatorische Anforderungen

- DIN EN 50499: Vorgehensweise zur Expositionsbeurteilung und Dokumentation

- DGUV Vorschrift 15 (vormalige BGV B11): branchenspezifische Arbeitsschutzmaßnahmen

Unternehmen, die diesen Nachweis nicht ordnungsgemäß führen, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern gefährden auch die Betriebserlaubnis, insbesondere in explosionsgefährdeten Zonen. Hier ist eine strukturierte, zentral geführte und fortlaufend aktualisierte EMF-Dokumentation unumgänglich.

Praktische Hinweise zur Vorbereitung und Umsetzung

Für Verantwortliche in Industrie- und Chemiebetrieben empfiehlt es sich, die aktuellen Prüfvorschriften zur EMFV in die bestehenden Arbeitsanweisungen und Unterweisungen fest zu integrieren. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung aller relevanten Arbeitsbereiche bildet dabei die Grundlage jeder weiteren Maßnahme. Für die Praxis bedeutet dies:

- Systematische Erfassung und Bewertung aller EMF-Quellen (beispielsweise bei Großanlagen, elektrischen Antrieben, Frequenzumrichtern)

- Schulung der Mitarbeiter zu EMF-Schutz und speziellen Maßnahmen bei Tragen von aktiven oder passiven Implantaten

- Fachkundige Erstellung und fortlaufende Pflege der Expositionsdokumentation nach DIN EN 50499

- Verknüpfung der Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und 15 mit EMF-spezifischen Prüfprotokollen

- Direkte Abstimmung mit Behörden und Berufsgenossenschaften zur Sicherstellung der rechtskonformen Umsetzung

Ausblick auf kommende Änderungen

Die Entwicklung technischer Anlagen und die fortschreitende Digitalisierung werden voraussichtlich zu weiteren Änderungen bei den regulatorischen Anforderungen führen. Bereits heute ist erkennbar, dass kommende Revisionen der EMFV und angrenzender Vorschriften noch stärker auf individuelle Expositionsszenarien, neue Messtechnologien und spezifische Schutzmaßnahmen eingehen werden. Industrieunternehmen sollten daher ihre internen Prozesse so ausrichten, dass sie flexibel und proaktiv auf Änderungen reagieren können.

Abschließend ist festzuhalten, dass die jüngsten Anpassungen der EMFV ein höheres Maß an technischem, organisatorischem und dokumentarischem Aufwand bedeuten – und somit auch eine Chance zur Steigerung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in sensiblen Industriebereichen bieten. Kontinuierliche Weiterbildung, enge Zusammenarbeit mit Fachfirmen und eine vorausschauende Planung sind entscheidend für eine erfolgreiche und rechtssichere Umsetzung.

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