Climate-Change-Amendments in ISO 9001/45001: Konsequenzen für Betreiber in Chemie, Pharma, Raffinerien und Ex-Zonen

Mit den 2024 veröffentlichten Climate-Change-Amendments zu DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und DIN ISO 45001 (Arbeits- und Gesundheitsschutz) verlangt ISO, Klimaauswirkungen ausdrücklich im Managementsystem zu berücksichtigen. Konkret werden im Kontext der Organisation und bei den interessierten Parteien (Klauseln 4.1 und 4.2, Amd 1:2024) klimabezogene Themen als relevante Aspekte benannt. Für Betreiber von Chemie- und Pharmaanlagen, Chemparks, Raffinerien sowie Bereiche mit Explosionsgefährdung (Ex-Zonen) bedeutet das: Das Thema Klima ist nicht mehr nur Umweltmanagement – es wird Teil von Qualitäts- und Arbeitsschutzentscheidungen, von der Planung über den Betrieb bis zur Notfallvorsorge.

Was heißt das für die Praxis? Sobald Klimaeinflüsse als relevante Themen identifiziert sind, müssen sie sich folgerichtig in Risiko- und Chancenbewertung (u. a. nach ISO 9001/45001, Klausel 6.1), im Betrieb und der Notfallplanung (ISO 45001, 8.1/8.2), in der Bereitstellung und Überwachung von Ressourcen und Messmitteln (ISO 9001, 7.1.5) sowie in Audits und Managementbewertungen widerspiegeln. Integrierte Managementsysteme profitieren hierbei von der gemeinsamen High-Level-Structure (Annex SL/Annex L): Was im Kontext verankert ist, wandert systematisch in Planung, Umsetzung, Bewertung und Verbesserung.

Für Betreiber in der Prozessindustrie ist die Stoßrichtung klar: Standortbezogene Klimarisiken – Hitzeperioden, Überschwemmungen, Starkregen, Sturm/Blitz, veränderte Korrosions- und UV-Belastung – müssen auf ihre Auswirkungen auf Anlagen, Schaltanlagen, Schaltschränke, EMSR-Einrichtungen und Ex-Equipment bewertet und in bestehende Pflichtenlage integriert werden. Relevante Verknüpfungen bestehen zu BetrSichV (inkl. Ex-Schutz), TRBS, DGUV Vorschrift 3, DIN EN 60079-14 (Ex-Installationen) und DIN EN 62305 (Blitzschutz). Die Änderungen werden im Rahmen des nächsten regulären Audits adressiert; sinnvoll ist, die Anpassungen 2024/2025 proaktiv anzugehen, um Auditfeststellungen zu vermeiden und den Betrieb robuster zu machen.

Klimarisiken in der Elektrotechnik: Von Ex-Temperaturklassen bis Blitzschutz – was Sie konkret anpassen sollten

Klimarisiken sind hochgradig standort- und anlagenspezifisch. Für Elektromontage, EMSR, Schaltschrankbau, Blitzschutz und DGUV V3 ergeben sich jedoch wiederkehrende Schwerpunkte:

- Kontext und interessierte Parteien (ISO 9001/45001, 4.1/4.2):

- Standortbezogene Klimaeinflüsse systematisch erfassen: Hitze, Überschwemmung/Grundhochwasser, Starkregen, Sturm/Orkan, Blitzdichte, Schneelast, Vereisung, Salznebel (Küsten), UV-Strahlung.

- Auswirkungen auf kritische Assets bewerten: Außenanlagen, Feldverteilungen, Schaltschränke (innen/außen), Kabeltrassen, EMSR-Sensorik/Aktoren, PLS/Leittechnik, USV/Notstrom, Ex-Equipment (Zonen 0/1/2/20/21/22).

- Erwartungshaltungen interessierter Parteien einbeziehen: Betreiberpflichten (BetrSichV), Versichereranforderungen, Vorgaben von Chemparkbetreibern, Drittnormen (60079-14, 62305), Kunden- und Stakeholderanforderungen.

- Risiken/Chancen und Gefährdungsermittlung (6.1 und 45001:6.1.2):

- Explosionsschutz: Erhöhte Umgebungstemperaturen und Temperaturspitzen hinsichtlich Temperaturklassen (T1–T6) und max. Oberflächentemperaturen neu bewerten; Lüftungs- und Wärmeabfuhrkonzepte prüfen, um Zündquellen zu vermeiden; Ex-Zonen-Einteilung und Gerätegruppen/Schutzarten verifizieren.

- Elektrische Sicherheit: Feuchte, Kondensation, Spritz-/Überflutungsrisiko, Korrosion (auch an Klemmen/Schienen), UV-Alterung von Kabelmänteln und Dichtungen; IP-Schutzarten und Gehäusewerkstoffe ggf. heraufstufen.

- Instandhaltung: Klimabedingt beschleunigte Alterung in Wartungsstrategien berücksichtigen (z. B. Isolationswiderstandsverhalten bei Feuchte, Dichtungswechselintervalle, Nachziehen von Verbindungen nach Hitzelasten).

- Lieferketten: Verfügbarkeit sicherheitsrelevanter Komponenten (Ex-Geräte, Leistungsschalter, Sensorik) absichern; Alternativtypenqualifikation und Gleichwertigkeitsnachweise etablieren; Obsoleszenzmanagement im Qualitätsmanagement verankern.

- Betrieb und Notfallplanung (ISO 45001, 8.1/8.2):

- Permit-to-Work/Heißarbeit: Arbeit in Ex-Bereichen unter Extremwetter mit zusätzlichen Freigabekriterien (z. B. Hitzewarnstufen, Gewitterradar, Windlastgrenzen); zusätzliche Gasfreimessungen und Lüftungsmaßnahmen bei Hitze.

- Notstrom- und Überspannungskonzepte: USV/Netzersatz mit Lastspitzen unter Hitze berücksichtigen; Überspannungs- und Blitzschutz nach verschärften Wetterlagen dimensionieren und auf Wirksamkeit prüfen; Selektivität in Schutzkonzepten verifizieren.

- Evakuierung/Alarmierung: Sammelstellen, Fluchtwege und Alarmmittel auf Sturm/Hochwasser prüfen; Übungen auf Szenarien mit Extremwetter erweitern (auch Schicht- und Fremdfirmenintegration).

- Überwachung, Messmittel und Prüfungen (ISO 9001, 7.1.5):

- DGUV Vorschrift 3/Prüfkonzepte nach TRBS 1201/1203: Prüffristen und -umfänge an verschärfte Umweltbedingungen anpassen; bei Anlagen in aggressiven Atmosphären kürzere Intervalle und erweiterte Messwerte (Feuchte, Temperatur, Korrosion).

- EMSR-Sensorik: Kalibrierintervalle an Driftverhalten bei Temperatur-/Feuchteextremen anpassen; Schutzgehäuse mit Klimatisierung/Entfeuchtung bewerten; IP/IK-Schutz im Außenbereich erhöhen.

- Zustandsüberwachung: Thermografie, partielle Entladung, Feuchtemonitoring in Schaltschränken; Trendanalysen zur vorausschauenden Instandhaltung.

- Ex-Installationen (DIN EN 60079-14) und Blitzschutz (DIN EN 62305):

- Ex: Auswahl geeigneter Kabel, Dichtungen und Gehäuse für höhere Umgebungstemperaturen; Beachtung von Temperaturklassen bei geänderter Prozesswärme und Umgebung; zusätzliche Entwässerung/Entlüftung für Kondensationsschutz.

- Blitz-/Überspannungsschutz: Risikoanalyse mit aktualisierten Blitzdichtewerten; Ableitwege, Erdungs- und Potenzialausgleich auf Korrosions- und Hochwasserresilienz prüfen; SPD-Klassen und Koordination auf erhöhte Schalthäufigkeit auslegen.

Umsetzung in Ihrem Managementsystem: Ein pragmatischer Fahrplan mit Klauselbezug

Schritt 1 – Kontextanalyse und Stakeholder (4.1/4.2, Amd 1:2024)

- Standortbezogene Klimarisiken identifizieren: Nutzung von Wetter- und Extremereignisdaten, Kartenmaterial (Hochwasserrisiko), Gewitterstatistik, Erfahrungswerte aus Betrieb und Instandhaltung.

- Kritische Assets katalogisieren: Zonen- und Anlagenstruktur, Außenaufstellung, Schaltschränke, EMSR, Ex-Equipment, Blitzschutz, Notstrom.

- Interessierte Parteien und Anforderungen aufnehmen: Betreiberpflichten (BetrSichV), TRBS, DGUV V3, Versicherer, Kunden, Behörden; Anforderungen dokumentieren, die sich explizit auf Klimaauswirkungen beziehen.

Schritt 2 – Risiko-/Chancenbewertung und Gefährdungsermittlung (6.1; 45001:6.1.2)

- Methodik festlegen: z. B. FMEA, Bow-Tie, HAZID, LOPA-Inputs; Ex-spezifische Gefährdungsbeurteilung integrieren.

- Bewertungslogik: Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung unter Extremwetterbedingungen neu kalibrieren; Eintrittsbedingungen (Trigger) definieren, z. B. Temperatur > 35 °C, Warnstufe Unwetter, HQ100/HQextrem.

- Maßnahmen ableiten: Technisch (Schutzart/IP erhöhen, Klimatisierung/Heizung, Kondenswassermanagement, zusätzliche Befestigungen), organisatorisch (Arbeitszeitmodelle bei Hitze, Permit-to-Work-Kriterien), personell (Unterweisung zu Wettergefahren, PSA-Anpassung), lieferkettenbezogen (Zweitlieferanten, Sicherheitsbestände, Gleichwertigkeitsfreigaben).

- Dokumentation: Aktualisierte Gefährdungsbeurteilungen, Explosionsschutzdokument, Prüf- und Wartungspläne, Änderungsmanagement.

Schritt 3 – Betrieb und Notfallvorsorge anpassen (45001:8.1/8.2)

- Arbeitsfreigaben: Checklisten um Klimakriterien ergänzen (z. B. kein Dachzugang bei Böen > x km/h; Heißarbeit nur mit Gewitterwarnfreiheit).

- Notfallplanung: Szenarien für Blitzschlag, Überflutung, Ausfall Kühlung/Klimatisierung, großflächiger Spannungseinbruch; Rollen, Alarmwege, Kommunikationsmittel (auch bei Netzausfall) festlegen; Übungen regelmäßig mit Extremwetterfokus.

- Technische Resilienz: USV/NEA-Kapazitäten prüfen, Kraftstoffbevorratung, redundante Speisungen; Überspannungsschutzkoordinierung und Erdungswiderstände messen; Schrankklimatisierung auslegen.

Schritt 4 – Überwachung, Messmittel und Prüfkonzepte (9001:7.1.5; TRBS 1201/1203; DGUV V3)

- Kalibrier- und Prüfintervalle risikobasiert anpassen: Höhere Frequenz bei Außenaufstellung/aggressiver Atmosphäre; zustandsbasierte Prüfungen ergänzen.

- Umgebungsbedingungen dokumentieren: Messmittelfähigkeitsnachweise um zulässige Einsatzbedingungen erweitern; Prüfmittelklimatisierung sicherstellen.

- Berichte/Trends nutzen: Thermografieberichte, Isolationsmessungen, Korrosionsbefunde in Management-Reviews rückkoppeln.

Schritt 5 – Audit, Integration und Managementbewertung (Annex SL; interne Audits; Management Review)

- Interne Audits: Checklisten um Climate-Change-Aspekte erweitern (Frage: „Wurde bestimmt, ob Klimawandel relevante Themen sind, und wie wirkt sich das auf Prozesse aus?“).

- Managementbewertung: Klima als Agenda-Punkt; Wirksamkeit der Maßnahmen, Ressourcenbedarf, Lieferkettenlage, Lessons Learned aus Ereignissen/Beinaheereignissen.

- Externe Audits: Nachweise bereithalten (Kontextanalyse, aktualisierte Risiko-/Gefährdungsbeurteilungen, geänderte Prüfpläne, Schulungsnachweise, Änderungen in PTW/Notfallplänen, Blitzschutz-Risikoanalyse, DGUV V3-Prüfberichte).

Erwartete Artefakte/Nachweise für Auditoren

- Kontext- und Stakeholderanalyse mit explizitem Klima-Bezug.

- Aktualisierte Ex-Schutz-Dokumente und technische Spezifikationen (z. B. Temperaturklassen, IP/IK).

- Revidierte Prüf- und Wartungspläne (DGUV V3, TRBS 1201/1203) inkl. Begründung der Intervalle.

- Anpassungen in Permit-to-Work, Notfall- und Alarmplänen; Dokumentation von Übungen.

- Lieferantenbewertungen/Änderungsfreigaben für sicherheitsrelevante Komponenten.

- Management-Review-Protokolle mit Entscheidungen zu Klima-Risiken und Ressourcen.

Rechts- und Normenbezug, Integration und Ausblick 2024/2025

Die Climate-Change-Amendments verändern die Logik der Managementsysteme nicht, sie schärfen sie: Was im Kontext (4.1) und bei den interessierten Parteien (4.2) als relevant erkannt wird, ist in Planung, Betrieb, Überwachung und Verbesserung systematisch zu berücksichtigen. Für Betreiber in Chemie, Pharma, Raffinerien und Ex-Zonen ergeben sich dadurch enge fachliche Brücken zu bestehenden Pflichten:

- BetrSichV und TRBS (insb. 1201/1203): Prüfarten/-fristen risikobasiert festlegen; klimabedingte Beanspruchungen als Prüfanlass berücksichtigen.

- DGUV Vorschrift 3: Wiederkehrende Prüfungen und Organisation der Elektrosicherheit um klimabedingte Verschleiß- und Ausfallmechanismen ergänzen; Qualifikation des Personals sicherstellen.

- DIN EN 60079-14: Auswahl und Errichtung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen unter geänderten Umgebungsbedingungen; Einbindung in Gefährdungsbeurteilung.

- DIN EN 62305: Blitz- und Überspannungsschutz mit aktualisierten Standortdaten (Blitzdichte, Gebäudeklasse, Nutzung); Erdungs-/PA-Konzepte wasser- und korrosionsresilient auslegen.

Zwei Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit:

- Kompetenz und Unterweisung: Fachkräfte müssen Klimafolgen für Ex-Temperaturklassen, IP/IK-Schutz, Korrosion, EMV/Überspannung und Arbeitssicherheit unter Extremwetter verstehen. Schulungspläne entsprechend aktualisieren.

- Lieferketten und Ersatzteilstrategie: Sicherheitsrelevante Teile in Langfristplanung aufnehmen (z. B. Ex-Sensoren, Atex-/IECEx-kompatible Komponenten, Überspannungsableiter, USV-Batterien); Freigabeprozesse für Alternativen dokumentiert und rückverfolgbar gestalten.

Zeitliche Einordnung: Die Amendments gelten unmittelbar für die Normtexte. Zertifizierungsstellen berücksichtigen sie typischerweise ab dem nächsten Überwachungsaudit/Rezertifizierung. Wer 2024 mit der Kontextanalyse beginnt und 2025 die Wirksamkeit in Audits nachweist, ist auf der sicheren Seite – inhaltlich und auditfest.

Quellen/Normen:

- DIN EN ISO 9001:2015, Änderung 1:2024 (Climate Change)

- DIN ISO 45001:2018, Änderung 1:2024 (Climate Change)

- ISO News: Climate change in management system standards (ISO, 2024)

- ISO/IEC Directives, Part 1, Annex SL (Annex L)

- DGUV Vorschrift 3

- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

- TRBS 1201/1203

- DIN EN 60079-14 (Explosionsfähige Atmosphären – Teil 14)

- DIN EN 62305 (Blitzschutz)

Fazit: Für Betreiber in Chemie, Pharma, Chemparks, Raffinerien und Ex-Bereichen sind die Climate-Change-Anforderungen kein zusätzliches Silothema, sondern ein Update des bestehenden Qualitäts- und Arbeitsschutzsystems. Wer Klimaeinflüsse konsequent in Kontext, Risiko, Betrieb, Notfallvorsorge und Prüfkonzepte integriert, stärkt Anlagenverfügbarkeit, Compliance und Sicherheit – und ist in den 2024/2025er Audits belastbar aufgestellt.

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ISO 9001/45001 Amendment 1:2024 im Fokus: Klimaanforderungen auditfest in Elektromontage, EMSR und Ex-Bereichen umsetzen

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ISO 9001/45001: Klimawandel auditrelevant – Was Betreiber in Chemparks, Raffinerien und Ex-Bereichen jetzt umsetzen müssen